Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein 3-monatiger Führerscheinentzug bei gerichtlicher Verurteilung nach mehr als 2 Jahren gerechtfertigt ist, wenn vor und nach dem Verkehrsunfall untadeliges Wohlverhalten vorlag.
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein 3-monatiger Führerscheinentzug bei gerichtlicher Verurteilung nach mehr als 2 Jahren gerechtfertigt ist, wenn vor und nach dem Verkehrsunfall untadeliges Wohlverhalten vorlag.
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