Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das Dulden von Spielapparaten bzw. das aktive Aufstellen strafbar ist, wenn dies im Tatvorwurf zeitlich fixiert ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 OöSpielapparateG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das Dulden von Spielapparaten bzw. das aktive Aufstellen strafbar ist, wenn dies im Tatvorwurf zeitlich fixiert ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 OöSpielapparateG
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