Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Bauauftrag die Rechtswidrigkeit eines Baugebrechens beseitigen kann.
Rechtsgrundlagen: § 129 Wiener BauO; § 135 Abs 1 Wiener BauO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Bauauftrag die Rechtswidrigkeit eines Baugebrechens beseitigen kann.
Rechtsgrundlagen: § 129 Wiener BauO; § 135 Abs 1 Wiener BauO
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