Zusammenfassung: Der Verfassungsgerichtshof hatte zu entscheiden, ob das Anhalten und das Durchsuchen eines Pkw als einheitlicher Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu beurteilen ist.
Rechtsgrundlagen: Art 83 Abs 2 B-VG; § 67c AVG

