§ 39 Abs 6 VStG
Im Berufungsverfahren gegen einen Beschlagnahmebescheid besteht kein Neuerungsverbot.
VwGH 15.10.2003, 2002/05/1033
§ 39 Abs 6 VStG
Im Berufungsverfahren gegen einen Beschlagnahmebescheid besteht kein Neuerungsverbot.
VwGH 15.10.2003, 2002/05/1033
