vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Wasserrechtsgesetz

WasserrechtZUV aktuell 2003, 155 Heft 4 v. 1.12.2003

Zusammenfassung: Der Fahrzeuglenker ist infolge eines Sturzes mit dem Pkw in einen Bach zur Vorbeugung und Verhinderung allfälliger Gewässerverunreinigungen verpflichtet, unverzüglich die nächste Dienststelle des öffentlichen Sicherheitsdienstes über den Unfall in Kenntnis zu setzen.

Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 2 WRG; § 31 Abs 1 WRG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!