Zusammenfassung: Aus der Berechtigung des Gehens, Fahrens und der Holzbringung auf dem Baugrundstück ergibt sich keine Parteistellung im Bauverfahren.
Rechtsgrundlagen: § 8 AVG; § 24 Abs 3 lit a Vlbg BauG; § 28 Vlbg BauG
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Zusammenfassung: Aus der Berechtigung des Gehens, Fahrens und der Holzbringung auf dem Baugrundstück ergibt sich keine Parteistellung im Bauverfahren.
Rechtsgrundlagen: § 8 AVG; § 24 Abs 3 lit a Vlbg BauG; § 28 Vlbg BauG
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