Zusammenfassung: Die gesetzliche Vermutung der Erwerbsabsicht in § 1 Abs 6 GewO hängt nicht von einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung ab.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 6 GewO 1994
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Zusammenfassung: Die gesetzliche Vermutung der Erwerbsabsicht in § 1 Abs 6 GewO hängt nicht von einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung ab.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 6 GewO 1994
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