Zusammenfassung: Die Verurteilung wegen des Inverkehrbringens einer großein Menge von Ecstasy-Tabletten und der Veräußerung derselben an Minderjährige begründet die Angemessenheit einer neunmonatigen Entziehung des Führerscheins.
Rechtsgrundlagen: § 7 FSG; § 28 SMG

