§ 35 Z 3 VStG; § 175 StPO; § 177 StPO
Der Autor nimmt ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser die Unzulässigkeit einer nachträglichen Auswechslung des Haftgrundes betont, zum Anlass, um sich mit der Frage des Erfordernisses eines Festnahmewillens auseinanderzusetzen.

