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Braucht es einen " spezifischen Festnahmewillen"?

sicherheitsrechtDr. Wolfgang Helm, UVS WienZUV aktuell 2002, 10 - 12 Heft 4 v. 1.12.2002

§ 35 Z 3 VStG; § 175 StPO; § 177 StPO

Der Autor nimmt ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser die Unzulässigkeit einer nachträglichen Auswechslung des Haftgrundes betont, zum Anlass, um sich mit der Frage des Erfordernisses eines Festnahmewillens auseinanderzusetzen.

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