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Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus?

Verwaltungsrechth.t.ZUV aktuell 2002, 6 Heft 4 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: In dem Beitrag wird die vom Land Wien geplante Übertragung der Entscheidungsrechte in Disziplinarangelegenheiten der UVS an einen Disziplinarausschuss bzw einen Disziplinarsenat kommentiert.

Rechtsgrundlagen: Art 6 MRK

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