§ 37 AVG
Der VwGH beschreibt die Reichweite der amtswegigen Ermittlungspflicht und konkretisiert die Inhaltserfordernisse eines Beweisantrags.
VwGH 27.8.2002, 99/10/0039
§ 37 AVG
Der VwGH beschreibt die Reichweite der amtswegigen Ermittlungspflicht und konkretisiert die Inhaltserfordernisse eines Beweisantrags.
VwGH 27.8.2002, 99/10/0039
