vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Fremden- und Asylrecht, Ausländerbeschäftigung

AusländerbeschäftigungsrechtZUV aktuell 2002, 22 Heft 3 v. 1.9.2002

§ 28 AuslBG

Der Sitz der Unternehmensleitung ist bei Übertretungen des § 28 AuslbG im Regelfall als Tatort zu qualifizieren. Die Angabe des Arbeitsortes bezweckt nur die Individualisierung der Tat.

VwGH 18.7.2002, 2002/09/0126

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!