§ 44a Z 2 VStG; § 367 Z 25 GewO
Der UVS betont das Bestimmtheitsgebot bezüglich der im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid vorgeschriebenen Maßnahmen und Auflagen, da diese durch die Verweisung in § 367 Z 25 GewO als Bestandteil des Straftatbestandes zu qualifizieren sind.

