Zusammenfassung: Der Autor nimmt das Vorliegen einer Entwurfsvorlage für ein BVergG 2002 zum Anlass, um die Eckpunkte dieses Entwurfs zu beschreiben und die Regelungsdefizite im Vergaberecht aus Perspektive eines Rechtsanwalts unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Tirol darzustellen.
Rechtsgrundlagen: ÖNORM A 2050; Tir VergG

