§ 68 Abs 4 Z 2 AVG
Die Nichtigerklärung iSd § 68 Abs 4 AVG obliegt dem behördlichen Ermessen. Die Erlassung einer gebundenen Entscheidung begründet eine unzulässige Rechtsverletzung und die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Bescheids.
§ 68 Abs 4 Z 2 AVG
Die Nichtigerklärung iSd § 68 Abs 4 AVG obliegt dem behördlichen Ermessen. Die Erlassung einer gebundenen Entscheidung begründet eine unzulässige Rechtsverletzung und die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Bescheids.
