Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Sanktionierung der Überschreitung der zulässigen Höhe beim Anhänger wie auch beim Zugfahrzeug eines Lkw-Zuges Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 101 Abs 1 lit b KFG; § 4 Abs 6 Z 1 KFG; § 22 Abs 1 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Sanktionierung der Überschreitung der zulässigen Höhe beim Anhänger wie auch beim Zugfahrzeug eines Lkw-Zuges Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 101 Abs 1 lit b KFG; § 4 Abs 6 Z 1 KFG; § 22 Abs 1 VStG
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