Art 3 MRK; § 8 AsylG 1997; § 57 FrG 1997
Die Annahme einer Verfolgung im Zielstaat setzt nicht die konkrete Verantwortlichkeit des Zielstaates voraus. Auch die Quelle der Gefahr ist irrelevant.
VwGH 21.8.2001, 2000/01/0443
Art 3 MRK; § 8 AsylG 1997; § 57 FrG 1997
Die Annahme einer Verfolgung im Zielstaat setzt nicht die konkrete Verantwortlichkeit des Zielstaates voraus. Auch die Quelle der Gefahr ist irrelevant.
VwGH 21.8.2001, 2000/01/0443
