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Bundeskommunikationssenat - Ein Senat der keiner ist ...

VerfassungsrechtDr. Erich Frank, UVS WienZUV aktuell 2001, 7 - 9 Heft 3 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht am Beispiel des Bundeskommunikationssenats die Problematik und verfassungsrechtlichen Schranken der einfachgesetzlichen Implementierung von Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag.

Rechtsgrundlagen: Art 133 Z 4 B-VG

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