§ 1024 ABGB; § 10 Abs 1 AVG; § 19 AVG; § 34 Abs 1 lit a RAO; § 2 Abs 1 KO
Die Zustellung eines Ladungsbescheids an den Parteienvertreter entfaltet nach dem konkursbedingten Erlöschen dessen Berechtigung zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs keine Rechtswirksamkeit.

