§ 43 FSG; § 35 FSG
In dem Beitrag wird die Argumentationslinie des VwGH in einem Erkenntnis analysiert, in dem die Berechnung der Entziehungsdauer einer Lenkberechtigung konkretisierte, dabei aber zur (Un-)Zulässigkeit der Nichteinrechung von Haftzeiten nicht Stellung nahm.

