§ 21 AWG 1990
Die durch die Verwendung von Dieselöl zu Reinigungszwecken begründete nicht bestimmungsgemäße Verwendung steht der Qualifikation als Altöl iSd § 21 AWG entgegen.
VwGH 20.10.2000, 2000/07/0089
§ 21 AWG 1990
Die durch die Verwendung von Dieselöl zu Reinigungszwecken begründete nicht bestimmungsgemäße Verwendung steht der Qualifikation als Altöl iSd § 21 AWG entgegen.
VwGH 20.10.2000, 2000/07/0089
