§ 67a Abs 1 Z 2 AVG; § 12 Wr ReinhalteV 1982
Die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der auf Grundlage der Wr ReinhalteV angeordneten Maßnahmen kann im Kostenersatzverfahren nicht mehr überprüft werden.
VwGH 4.7.2000, 2000/05/0100
§ 67a Abs 1 Z 2 AVG; § 12 Wr ReinhalteV 1982
Die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der auf Grundlage der Wr ReinhalteV angeordneten Maßnahmen kann im Kostenersatzverfahren nicht mehr überprüft werden.
VwGH 4.7.2000, 2000/05/0100
