Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert die Reichweite der Verpflichtung zum Schutz von Lebensmitteln vor hygienisch nachteiligen äußeren Einflüssen.
Rechtsgrundlagen: § 20 LMG 1975; § 74 Abs 5 Z 3 LMG 1975
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Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert die Reichweite der Verpflichtung zum Schutz von Lebensmitteln vor hygienisch nachteiligen äußeren Einflüssen.
Rechtsgrundlagen: § 20 LMG 1975; § 74 Abs 5 Z 3 LMG 1975
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