Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Bestimmung der höchstzulässigen Wochenarbeitszeit im Anwendungsbereich des Kollektivvertrags für das Gastgewerbe Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 AZG; § 7 AZG
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Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Bestimmung der höchstzulässigen Wochenarbeitszeit im Anwendungsbereich des Kollektivvertrags für das Gastgewerbe Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 AZG; § 7 AZG
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