Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, welche Personen zur Geltendmachung einer Maßnahmebeschwerde infolge des Ablebens des unmittelbar von der Maßnahme Betroffenen berechtigt sind. Dabei nimmt er auch zum Beschwerderecht bezüglich faktischer Amtshandlungen und zum Grundrecht Angehöriger auf ein ungestörtes Privat- und Familienleben Stellung und prüft die Beschwerdelegitimation bloß mittelbar geschädigter dritter Personen.

