Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Neubestimmung der Strafe infolge der fälschlichen Verhängung einer Gesamtstrafe wegen der Missachtung mehrerer Bescheidauflagen Stellung und betont die Maßgeblichkeit des Verschlechterungsverbots.
Rechtsgrundlagen: § 16 VStG; § 51 Abs 6 VStG

