Art 234 EG
Das BVA, nicht aber die UVS sind als vorlagepflichtige Gerichte zu qualifizieren. Eine Missachtung der Vorlagepflicht begründet eine Verletzung des Grundrechts auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter.
VfGH 15.3.2000, B 2767/97ua
Art 234 EG
Das BVA, nicht aber die UVS sind als vorlagepflichtige Gerichte zu qualifizieren. Eine Missachtung der Vorlagepflicht begründet eine Verletzung des Grundrechts auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter.
VfGH 15.3.2000, B 2767/97ua
