§ 103 Abs 2 KFG
Der VwGH bejaht die Zulässigkeit der Übermittlung einer Lenkerauskunft mittels Telefax und beschreibt die Sorgfaltspflichten des Zulassungsbesitzers in Hinblick auf die Nachprüfung des fristgerechten Einlangens des Schreibens.
VwGH 31.3.2000, 96/02/0050

