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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Kraftfahrgesetz

KraftfahrrechtZUV aktuell 2000, 35 - 36 Heft 1 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Im Fall einer altersbedingten, die Einheit des Zulassungsscheins gefährdenden Brüchigkeit muss die Ablieferungs- und Antragspflicht nach § 41 Abs 4 KFG berücksichtigt werden. Eine Unterlassung kann aber mit einer Ermahnung sanktioniert werden, sofern die Erkennbarkeit des einheitlichen Zulassungsscheins noch gewährleistet ist.

Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 4 KFG; § 21 Abs 1 VStG

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