Der OGH hat sich in der Entscheidung vom 14. 9. 2011, 6 Ob 134/11s,1 sowie vielen weiteren Folgeentscheidungen mit der Reichweite der neuen Zwangsstrafenregelung des § 283 UGB idF Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011) in der Insolvenz auseinandergesetzt. Der gegenständliche Beitrag setzt auf den Überlegungen von Fraberger/Riel in ZIK 2008/70, 41 ff, auf, versucht, die neuen Aussagen des OGH systematisch einzuordnen, und gibt einen kritischen Kommentar dazu ab. Darüber hinaus wird dargelegt, was diese nunmehr gefestigte Rsp-Linie des OGH zur Erfüllung unternehmensrechtlicher Bilanzierungspflichten für die Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Bilanzierungspflichten in der Insolvenz bedeutet.

