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UFS: Nichteinhaltung der Zweijahresfrist - Gesellschaftsteuerpflicht bei Einbringungen

SteuerrechtJudikaturBearbeiter: RA Dr. Franz Althuber, LL.M.ZUS 2012/41ZUS 2012, 132 Heft 3 v. 28.9.2012

Einbringungsvorgänge gem Art III UmgrStG sind nur dann von der Gesellschaftsteuer befreit, wenn die zweijährige Behaltefrist des § 22 Abs 4 UmgrStG erfüllt ist. Unterbleibt gem § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG die Gewährung einer Gegenleistung, so bleibt für die Anwendung des Art 4 Abs 1 lit b der KapitalansammlungsRL 2008/7/EG kein Raum.

UFS 6. 6. 2012, RV/0583-L/11

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