In zwei Berufungsentscheidungen vom 28. 3. 2012 und vom 16. 4. 2012 hat der UFS Wien entschieden, dass eine steuerneutrale Einbringung nach Art III UmgrStG in eine Kapitalgesellschaft zu einem Stichtag vor ihrer Errichtung ausgeschlossen ist. Die Entscheidungen sind aufgrund ihres Widerspruchs zur langjährigen Umgründungspraxis stark umstritten und riefen bereits ablehnende Reaktionen im Schrifttum1 und seitens der Finanzverwaltung2 hervor. Der gegenständliche Beitrag soll die Argumentation des UFS und auch die Systematik der Entscheidung kritisch beleuchten.

