Die österreichischen Grundverkehrsgesetze unterwerfen den Erwerb von Rechten an Grundstücken der Kontrolle durch Landesbehörden, wobei neben dem Liegenschaftskauf (Asset Deal) auch der Erwerb von Anteilen an einer liegenschaftsbesitzenden Gesellschaft (Share Deal) der Prüfung unterzogen werden kann. Die Anknüpfungspunkte sind dabei mitunter sehr unterschiedlich und insb abhängig davon, ob es sich um Bauland oder land- und forstwirtschaftliche Grundstücke handelt. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die Behandlung von Share Deals nach den Landesgesetzen geben.

