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Grundverkehrsrecht beim Anteilskauf (Share Deal)

Unternehmensnachfolge und ImmobilienMMag. Stefan Artner, MRICS/Mag. Klaus Pfeiffer, Bakk., LL.M.ZUS 2012/33ZUS 2012, 103 Heft 3 v. 28.9.2012

Die österreichischen Grundverkehrsgesetze unterwerfen den Erwerb von Rechten an Grundstücken der Kontrolle durch Landesbehörden, wobei neben dem Liegenschaftskauf (Asset Deal) auch der Erwerb von Anteilen an einer liegenschaftsbesitzenden Gesellschaft (Share Deal) der Prüfung unterzogen werden kann. Die Anknüpfungspunkte sind dabei mitunter sehr unterschiedlich und insb abhängig davon, ob es sich um Bauland oder land- und forstwirtschaftliche Grundstücke handelt. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die Behandlung von Share Deals nach den Landesgesetzen geben.

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