Immobilien sind für Privatstiftungen sichere und interessante Kapitalanlagen, da sie neben den laufenden Früchten (Mieteinnahmen) ein hohes Wertsteigerungspotenzial erwarten lassen. Oftmals erwirbt die Privatstiftung auch den Familiensitz der Stifterfamilie und stellt dieser die Immobilie (nach Adaptierungen) auf Basis eines Mietvertrages zur Verfügung. In der Praxis strittig ist/war bislang die umsatzsteuerliche Behandlung einer Liegenschaftsvermietung durch die Privatstiftung an ihren Stifter/Begünstigte. Weiters haben sich durch das 1. StabG 2012 im Bereich der Grundstücksveräußerungen wesentliche Änderungen (auch) für Immobilien haltende Privatstiftungen ergeben. Der nachfolgende Beitrag arbeitet den bisherigen Meinungsstand und Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung auf und stellt auch die ertrag- und umsatzsteuerrechtlichen Neuerungen durch das 1. StabG 2012 im gebotenen Umfang dar.

