Bis dato fehlte es an höchstgerichtlicher Rechtsprechung, ob die zur Anscheinsvollmacht und kollektiver Vertretungsbefugnis im Gesellschaftsrecht entwickelten Prinzipien auch auf eine kollektiv vertretene Privatstiftung anwendbar sind. Eine aktuelle höchstgerichtliche Entscheidung schafft hier Klarheit.

