Der Wortlaut des Eigenkapitalersatzgesetzes erwähnt an keiner Stelle Genussrechte. Dennoch werfen Genussrechte im Eigenkapitalersatzrecht zahlreiche Auslegungsfragen auf, die im österreichischen Schrifttum bisher noch wenig Beachtung fanden. Einigen davon ist der folgende Beitrag gewidmet.

