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Keine nachträgliche Aufnahme eines Widerrufsvorbehalts in die Stiftungserklärung

AktuellesOGHFriederike SchäferZUS 2011/31ZUS 2011, 102 Heft 3 v. 30.12.2011

OGH 16. 6. 2011, 6 Ob 72/11y

Gem § 34 PSG kann eine Privatstiftung vom Stifter nur widerrufen werden, wenn er sich den Widerruf in der Stiftungserklärung vorbehalten hat. Der OGH hat nun mit der E 6 Ob 72/11y klargestellt, dass ein solcher Widerrufsvorbehalt nicht nachträglich, dh nach Entstehung der Privatstiftung, in die Stiftungserklärung aufgenommen werden kann.

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