Nach den Änderungen des PSG durch das Budgetbegleitgesetz 2011 sind gem § 5 PSG ab dem 1. 4. 2011 Begünstigte dem für die Erhebung der KöSt der Privatstiftung zuständigen Finanzamt unverzüglich elektronisch mitzuteilen. Gem Art XI Abs 1b PSG mussten die Namen aller bis zum 31. 3. 2011 bestehenden oder nach § 5 PSG festgestellten Begünstigten bis zum 30. 6. 2011 dem zuständigen Finanzamt elektronisch mitgeteilt werden.

