Aus einem Schulderlass resultierende Gewinne werden ausschließlich bei bestimmten Insolvenzverfahren steuerlich begünstigt. Daher spielen die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen auch bei der Übernahme von sanierungsbedürftigen Unternehmen eine große Rolle. Zu beachten ist bspw, dass außergerichtliche Sanierungsmaßnahmen nach dem Gesetzeswortlaut nicht begünstigt werden. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Voraussetzungen und die Besonderheiten der Steuerbegünstigung von Schulderlässen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

