Der Beitrag analysiert die Auswirkungen des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025, insbesondere die Neuregelungen zu § 211a Abs 1 und 2 BAO und § 65 Abs 3 ASVG, betreffend die Anfechtbarkeit von Zahlungen an das Finanzamt und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) im Insolvenzverfahren. Im Fokus stehen die Auswirkungen hinsichtlich der Haftung des Geschäftsführers nach § 9 BAO bzw § 67 Abs 10 ASVG sowie die damit verbundenen Fragen zur persönlichen Schadenersatzpflicht gemäß § 25 GmbHG. Insbesondere wird beleuchtet, inwieweit anfechtungsfeste Zahlungen die Ausfallshaftung des Geschäftsführers reduzieren und ob im Gegenzug eine Haftung gegenüber der Gesellschaft entsteht.

