Grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen innerhalb der Europäischen Union – wie etwa Güterbeförderungsleistungen ausländischer Kapitalgesellschaften im zwischenunternehmerischen Bereich – sind in der Praxis der Finanzverwaltung nicht selten Anlass für Umsatzsteuer(-sonder-)prüfungen. Gleichzeitig werden internationale Leistungsverhältnisse in Österreich immer öfter1 auch sofort unter finanzstrafrechtlichem Tatverdacht aufgegriffen.2 Damit sich ein solcher (Anfangs-)Verdacht für ein Strafverfahren allerdings hinreichend begründen lässt, bedarf es auf Sachverhaltsebene der Darlegung qualifizierter Anknüpfungspunkte, die bei der Vorfragenbeurteilung unter dem Blickwinkel der einschlägig anwendbaren Regelungen des Mehrwertsteuerrechts entsprechend zu würdigen sind.