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B2B-Güterbeförderungsleistungen durch ausländische Kapitalgesellschaften: Umsatzsteuerhinterziehung mangels Übergangs der Steuerschuld?

FinanzstrafrechtAufsätzeMag. Rainer Obermann33Die vorliegenden Ausführungen entsprechen lediglich der Sichtweise ihres Verfassers; sie stellen keine – wie auch immer geartete – behördliche oder gerichtliche Rechtsauffassung dar.ZSS 2023, 174 Heft 4 v. 30.12.2023

Grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen innerhalb der Europäischen Union – wie etwa Güterbeförderungsleistungen ausländischer Kapitalgesellschaften im zwischenunternehmerischen Bereich – sind in der Praxis der Finanzverwaltung nicht selten Anlass für Umsatzsteuer(-sonder-)prüfungen. Gleichzeitig werden internationale Leistungsverhältnisse in Österreich immer öfter11Zu im Inland steuerbaren Umsätzen insbes aus Lieferungen (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall iVm § 3 Abs 1 UStG) vgl bereits Obermann, Umsatzsteuerhinterziehung ausländischer Unternehmer bei haftungsbewehrtem Übergang der Abfuhrpflicht – Offenlegungspflichtverletzungen in § 27 Abs 4 UStG-Fällen unter finanzstrafrechtlichen Gesichtspunkten, ZWF 2018, 196 ff. auch sofort unter finanzstrafrechtlichem Tatverdacht aufgegriffen.22Dieser Beitrag lässt keine Rückschlüsse auf tatsächlich (nicht) geführte Abgabenverfahren oder Strafverfahren zu. Damit sich ein solcher (Anfangs-)Verdacht für ein Strafverfahren allerdings hinreichend begründen lässt, bedarf es auf Sachverhaltsebene der Darlegung qualifizierter Anknüpfungspunkte, die bei der Vorfragenbeurteilung unter dem Blickwinkel der einschlägig anwendbaren Regelungen des Mehrwertsteuerrechts entsprechend zu würdigen sind.

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