Es gibt viele unterschiedliche Sachverhalte, die Gegenstand eines Auskunftsbescheides sein können. Anhand eines Falles werden nachstehend unterschiedliche Aspekte von § 118 BAO erörtert, Lösungen vorgeschlagen und Empfehlungen für die Praxis gegeben.
Deskriptoren: Ansässigkeit; Auskunftsbescheid; Ruling.