Nachdem wir uns in der letzten Ausgabe dem Thema „Selbstanzeige“ – also der Sanierung steuerlicher Vergehen im Nachhinein – gewidmet haben, befasst sich diese Ausgabe unter anderem mit verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, schon vor der Verwirklichung eines Sachverhaltes eine Einigung über steuerliche Folgen mit den Abgabenbehörden zu erzielen. Mit einem „Ruling“ in der Hand ist nicht nur steuerliche Rechtssicherheit verbunden, sondern wird damit auch regelmäßig jedes finanzstrafrechtliche Risiko eines zukünftigen Verhaltens minimiert.