vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Strafbemessung bei Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG

FinanzstrafrechtJudikaturAdeel Daniel Ahmad , Michael ZaunerZSS 2023, 90 Heft 2 v. 24.8.2023

Deskriptoren: Strafbemessung; Erschwerungsgrund; Lohnabgaben; Meldung; (konkludente) Selbstanzeige; Tatwiederholung.

Normen: § 21 Abs 2 FinStrG, § 23 FinStrG, § 49 Abs 1 lit a FinStrG

Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs 1 FinStrG werden durch dort pönalisiertes Verhalten bezogen auf Entrichtungs- bzw Abfuhrzeiträume verwirklicht, sodass sachverhaltsmäßig hinsichtlich jedes solchen Zeitraums und jeder Steuerart unabhängig von der Höhe des selbst zu berechnenden Betrages eine selbstständige Tat und damit jeweils ein Finanzvergehen verwirklicht wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte