Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die verfahrensrechtlichen Folgen von Selbstanzeigen im Kontext von gerichtlichen Finanzstrafverfahren. Insbesondere wird auf einen neuen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aus dem Herbst 2022 eingegangen, der die Vorgehensweise der Finanzstrafbehörden bei Selbstanzeigen mit einer Abgabenverkürzung über EUR 100.000 modifiziert und somit neue Berichtspflichten ausgelöst hat.