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BFG: Postlauf bei Zustelldiensten

AbgabenverfahrenJudikaturStefan SchusterZSS 2023, 24 Heft 1 v. 23.6.2023

Deskriptoren: Zustellung; Postlauf; Zustelldienste.

Normen: § 108 BAO, § 245 BAO, § 260 BAO, § 2 ZustG

Die BAO rechnet grundsätzlich den Postlauf bei Fristen nicht mit ein. Ein überraschend erscheinendes Urteil des BFG unterscheidet jedoch zwischen der Österreichischen Post und anderen Zustelldiensten. Nur bei Beförderungsvorgängen durch Erstere soll der Postlauf zur Fristenwahrung nicht eingerechnet werden.

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