Seit 3.6.2021 gelten neue Bestimmungen zur Überwachung des Barmittelverkehrs in der EU. Mit der Verordnung (EU) 2018/1672 wurde die bisher geltende Barmittel-VO aufgehoben, der Barmittelbegriff erweitert und auch eine Offenlegungspflicht für Barmittelsendungen eingeführt. Die erweiterten Barmittelkontrollbestimmungen haben das Ziel, illegale Geldbewegungen zu unterbinden und dienen somit der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Aufgrund der neuen Barmittel-VO war in Österreich eine Anpassung des Zollrechts-Durchführungsgesetzes sowie der Sanktionsnorm im Finanzstrafgesetz erforderlich. Anhand von Beispielen werden die Änderungen dargestellt.