Die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug sowie die Betrugsprävention stellen die EU-Mitgliedstaaten vor große Herausforderungen. Der österreichische Gesetzgeber nimmt im Zuge dessen auf Basis der ständigen Rechtsprechung des EuGH auch den Steuerpflichtigen in die Pflicht, der nur indirekt an einem Mehrwertsteuerbetrug mitwirkt. Wusste oder hätte der Steuerpflichtige wissen müssen, dass seine bezogenen oder erbrachten Leistungen mit Malversationen von Vorlieferanten oder Kunden in Zusammenhang stehen, treffen auch ihn Konsequenzen.